Unterstützung durch den Bund
Das Bundesministerium für für Digitales und Staatsmodernisierung fördert den Aufbau des gigabitfähigen Telekommunikationsnetzes, sowie Beratungsleistungen und die fachliche Begleitung zur Umsetzung. Ebenso unterstützt der Freistaat Bayern im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie den Netzaufbau und Betrieb innerhalb des Zweckbindungszeitraumes.
Projektträger: https://projekttraeger-breitband.de/

Witzmannsberg ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Passau und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Tittling.
Fläche: 18,74 km²
Einwohner: 1.548 Einwohner (Stand: 31.12.2024)
Gemeindegliederung: 29 Gemeindeteile
Einwohnerdichte: 83 Einwohner je km²
Die Gemeinde liegt in der Region Donau-Wald im Bayerischen Wald an der nordöstlichen Landkreisgrenze zu Freyung-Grafenau westlich oberhalb der Ilz. Die Gemeinde liegt östlich der B 85 und der Staatsstraße 2622.
Quelle: https://de.wikipedia.org
Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus im Gemeindegebiet Witzmannsberg zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, welche auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabitgesellschaft gerecht werden. Das entstehende Gigabitnetz soll zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können.
Im Gemeindegebiet Witzmannsberg sollen hierfür etwa 355 Anschlussadressen in Gebieten, welche derzeit über kein Next-Generation-Access Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder welche über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck) gigabitfähig versorgt werden.
Die Gemeinde Witzmannsberg führte vom 15.06.2023 bis 21.07.2023 den kommunalen Branchendialog durch. Den Auftakt bildete dabei eine webbasierte Online-Konferenz.
Die nach Recherche im Breitbandatlas des Bundes definierten lokal tätigen Telekommunikationsunternehmmen (TKU) wurden informiert.
Im Zeitraum vom 21.06.2023 bis 16.08.2023 wurde nach öffentlicher Ankündigung ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dabei hat sich ein Unternehmen beteiligt. Die Rückmeldungen zur Ist-Versorgung wurden für das weitere Verfahren berücksichtigt. Kein Unternehmen hat verbindliche und eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben in den nächsten sieben Jahren gemeldet.
Das Markterkundungsverfahren dient der Feststellung, ob der private Markt in der betreffenden Region darin versagt, die Bevölkerung mit einem gigabitfähigen Netz zu versorgen. Die Feststellung eines Marktversagens ist zwingend EU-beihilferechtlich vorgegebene Voraussetzung für eine Förderung (§ 4 Gigabit-Rahmenregelung). Im Markterkundungsverfahren wird ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines Gigabit-Netzes erfolgen wird. Im Rahmen der Abfrage wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das jeweilige Gebiet verfügt und welche Teile des Gebietes, für das eine Förderung angestrebt wird, voraussichtlich in den nächsten drei Jahren unter Marktbedingungen mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet werden. Die voraussichtlich mit mindestens einem Gigabit/s versorgten Teile werden im Anschluss an die Markterkundung aus dem abgefragten Gebiet herausgenommen.
Am 26.09.2023 wurde der Antrag beim Projektträger auf Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) als Anteilfinanzierung mit einer voraussichtlichen Förderquote von 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben eingereicht.
Mit Datum vom 22.11.2023 wurde der Antrag vom beliehenen Projektträger (§44 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung (BHO)) für die Durchführung des Bundesförderprogramms zur Unterstützung des Gigabitausbaus in Deutschland im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf der Grundlage der Gigabit-Richtlinie, der Gigabit-Rahmenregelung und der BHO, insbesondere der §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV), für den Zeitraum vom 15.12.2023 bis zum 28.07.2028 in Form der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit einer Förderquote von 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Bemessungsgrundlage) in vorläufiger Höhe von bis zu 2.597.400 EUR für die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 bewilligt.
Der Freistaat unterstützt seine Kommunen auch bei der Nutzung des Bundesprogramms. Durch Kofinanzierung werden die niedrigen Fördersätze des Bundes auf das bayerische Niveau (gemäß BayGibitR) gehoben.
Mit Erhalt der vorläufigen Förderzusage des Bundes wurde am 30.11.2023 beim Freistaat die Kofinanzierung des Infrastrukturprojektes beantragt.
Am 01.12.2023 wurde vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung der Eingang des Förderantrags bestätigt.
Der Freistaat Bayern bewilligt die Kofinanzierung erst nach dem Auswahlverfahren.
Entsprechend Nr. 4.2 der KofGibitR 2.0, gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn als erteilt.
Die Zuwendung entspricht einem Anteil von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird im Wege der Anteilsfinanzierung als Kofinanzierung des Freistaates Bayern zur Förderung des Bundes gewährt.
Die Gemeinde Witzmannsberg führte ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durch.
Im Auswahlverfahren im Zeitraum vom 29.03.2024 bis 11.09.2024 ging ein wertbares Angebot ein. Dies wurde geprüft und gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot des Anbieters Telekom Deutschland GmbH hat den Zuschlag nach Beschluss im Gemeinderat am 30.10.2024 erhalten.
Am 16.12.2024 hat die Gemeinde Witzmannsberg nach Abschluss des Vergabeverfahrens einen konkretisierten Förderantrag (Änderungsantrag) über das Förderportal des Projektträgers Breitbandförderung (Los A) eingereicht.
Antragsgebiet - Breitbandatlas: https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/Vollbild/start.html
Die Gemeinde Witzmannsberg hat am 29.07.2025 hat vom Projektträger Breitbandförderung (Los A) einen Zuwendungsbescheid in abschließender Höhe über 742.557 EUR für den Zeitraum vom 15.12.2023 bis 31.01.2029 erhalten. Die Förderquote beträgt 60%.
Der Freistaat Bayern unterstützt seine Kommunen auch bei der Nutzung des Bundesprogramms. Durch Kofinanzierung werden die Fördersätze des Bundes auf das bayerische Niveau (gemäß BayGibitR) gehoben. Die Bundesförderung soll auch für bayerische Gemeinden attraktiv sein.
Mit der Kofinanzierung (KofGibitR 2.0) erreicht die Gemeinde Witzmannsberg einen Fördersatz von 90%.
Die Gemeinde Witzmannsberg hat am 29.08.2025 den Zuwendungsbescheid (Kofinanzerung) in abschließender Höhe von 389.841 EUR (incl. Absicherungsbetrag) erhalten.
Nach Vorliegen beider Zuwendungsbescheide in abschließender Höhe konnte am 29.11.2025 der Kooperationsvertrag über den Gigabitausbau mit dem ausgewählten Anbieter Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet werden.
Den Gigabit-Ausbauvertrag unterzeichneten Bürgermeister Josef Schuh (2.v.r.) und Telekom-Regionalmanager Christian Lorenz (l.) im Beisein von Josef Markl (IK-T-Planungsbüro, r.) und Breitbandpate Andreas Fenzl (3.v.r.).
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Zuletzt aktualisiert am 08.01.2026 16:34