Unterstützung durch den Bund
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) förderte den Aufbau des gigabitfähigen Telekommunikationsnetzes, sowie Beratungsleistungen und die fachliche Begleitung zur Umsetzung. Ebenso unterstütze der Freistaat Bayern im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie den Netzaufbau und Betrieb innerhalb des Zweckbindungszeitraumes.
Projektträger: https://gigabit-projekttraeger.de
Unterdießen ist eine bayerische Gemeinde im Regierungsbezirk Oberbayern und Landkreis Landsberg am Lech. Das Gemeindegebiet gliedert sich in drei Gemeindeteile mit dem Hauptort Unterdießen, sowie den Ortsteilen Dornstetten und Oberdießen.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus im Gemeindegebiet Unterdießen zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, welche auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabitgesellschaft gerecht werden. Das entstehende Gigabitnetz soll zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können.
Im Gemeindegebiet Unterdießen sollen hierfür etwa 377 Anschlussadressen (ca. 339 Haushalte; ca. 38 Unternehmen) in Gebieten, welche derzeit über kein Next-Generation-Access Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder welche über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck).
Im Zeitraum vom 29.04.2022 bis 27.06.2022 wurde nach öffentlicher Ankündigung ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dabei hat sich ein Unternehmen/Investoren beteiligt. Die Rückmeldungen zur Ist-Versorgung wurden für das weitere Verfahren berücksichtigt. Kein Unternehmen hat verbindliche und eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben in den nächsten drei Jahren gemeldet. {2}
Das Markterkundungsverfahren dient der Feststellung, ob der private Markt in der betreffenden Region darin versagt, die Bevölkerung mit einem gigabitfähigen Netz zu versorgen. Die Feststellung eines Marktversagens ist zwingend EU-beihilferechtlich vorgegebene Voraussetzung für eine Förderung (§ 4 Gigabit-Rahmenregelung). Im Markterkundungsverfahren wird ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines Gigabit-Netzes erfolgen wird. Im Rahmen der Abfrage wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das jeweilige Gebiet verfügt und welche Teile des Gebietes, für das eine Förderung angestrebt wird, voraussichtlich in den nächsten drei Jahren unter Marktbedingungen mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet werden. Die voraussichtlich mit mindestens einem Gigabit/s versorgten Teile werden im Anschluss an die Markterkundung aus dem abgefragten Gebiet herausgenommen.
Am 30.09.2022 hat die Gemeinde Unterdießen fristgerecht zum Ende des ersten Förderaufrufs auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (zuletzt geändert am 27.12.2022) einen Zuwendungsantrag eingereicht über das Förderportal des Projektträgers A. Die Gemeinde Unterdießen hat am 09.12.2022 den Zuwendungsbescheid in vorl. Höhe über 1.336.186,00 € erhalten.
Im Auswahlverfahren im Zeitraum von bis ging ein wertbare Angebote ein. Diese wurden geprüft und gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot des Anbieters Telekom Deutschland GmbH hat den Zuschlag erhalten nach Beschluss im Gemeinderat vom 25.03.2024.
Zuletzt aktualisiert am 03.07.2024 18:56