Reichling



Projektbeschreibung Gigabitprojekte

Unterstützung durch den Bund

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert den Aufbau des gigabitfähigen Telekommunikationsnetzes, sowie Beratungsleistungen und die fachliche Begleitung zur Umsetzung. Ebenso unterstützt der Freistaat Bayern im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie den Netzaufbau und Betrieb innerhalb des Zweckbindungszeitraumes.

Projektträger: https://gigabit-projekttraeger.de



Einleitung, Gebietsbeschreibung

Die Gemeinde Reichling ist eine bayerische Gemeinde im Regierungsbezirk Oberbayern im Landkreis Landsberg am Lech. Das Gemeindegebiet gliedert sich in fünf Gemeindeteile mit dem Hauptort Reichling, sowie den Ortsteilen Gimmenhausen, Hirschau, Ludenhausen und Reichlingsried. Das Gemeindegebiet ist eher ländlich, geprägt mit einer Bevölkerungsdichte von etwa 75 Einwohner/qkm {1}.


Ziele

Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus im Gemeindegebiet Reichling zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, welche auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabitgesellschaft gerecht werden. Das entstehende Gigabitnetz soll zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können.


Im Gemeindegebiet Reichling sollen hierfür etwa 14 Anschlussadressen in Gebieten, welche derzeit über kein Next-Generation-Access Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder welche über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck).


Branchendialog

m Zeitraum vom 06.05.2024 bis 06.06.2024 wurde nach öffentlicher Ankündigung ein Branchendialog durchgeführt. Kein Unternehmen hat verbindliche und eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben in den nächsten Jahren in Aussicht gestellt.


Markterkundung

Im Zeitraum vom 05.11.2024 bis 05.12.2024 wurde nach öffentlicher Ankündigung ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dabei haben sich 2 Unternehmen/Investoren beteiligt. Die Rückmeldungen zur Ist-Versorgung wurden für das weitere Verfahren berücksichtigt. Kein Unternehmen hat verbindliche und eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben in den nächsten drei Jahren gemeldet. {2}


Das Markterkundungsverfahren dient der Feststellung, ob der private Markt in der betreffenden Region darin versagt, die Bevölkerung mit einem gigabitfähigen Netz zu versorgen. Die Feststellung eines Marktversagens ist zwingend EU-beihilferechtlich vorgegebene Voraussetzung für eine Förderung (§ 4 Gigabit-Rahmenregelung). Im Markterkundungsverfahren wird ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines Gigabit-Netzes erfolgen wird. Im Rahmen der Abfrage wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das jeweilige Gebiet verfügt und welche Teile des Gebietes, für das eine Förderung angestrebt wird, voraussichtlich in den nächsten drei Jahren unter Marktbedingungen mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet werden. Die voraussichtlich mit mindestens einem Gigabit/s versorgten Teile werden im Anschluss an die Markterkundung aus dem abgefragten Gebiet herausgenommen.


Auswahlverfahren

Die Gemeinde Reichling führt aktuell (Start 08.07.2025) ein Auswahlverfahren im sogenannten "Lückenschluss-Programm" durch zur Bestimmung eines Telekommunikationsunternehmen für den Netzausbau und Netzbetrieb im Wirtschaftlichkeitslückenmodell über ein elektronisches Vergabeportal.


Vergabeportal: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV85S2E




Zuwendungsbescheid in endgültiger Höhe

Am 26.05.2025 hat die Gemeinde Reichling fristgerecht auf Grundlage der Infrastrukturförderung im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 in Verbindung mit Nr. 9 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 einen Zuwendungsantrag eingereicht über das Förderportal des Projektträgers A.


Die Gemeinde Reichling hat am 13.06.2025 einen Zuwendungsbescheid in endg. Höhe über 500.000 € erhalten.

Zuletzt aktualisiert am 04.08.2025 11:40