Unterstützung durch den Bund
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) förderte den Aufbau des gigabitfähigen Telekommunikationsnetzes, sowie Beratungsleistungen und die fachliche Begleitung zur Umsetzung. Ebenso unterstütze der Freistaat Bayern im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie den Netzaufbau und Betrieb innerhalb des Zweckbindungszeitraumes.
Projektträger: https://gigabit-projekttraeger.de
Übersicht über laufende und abgeschlossene Verfahren Gigabit: https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do

Niedertaufkirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf a.Inn und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach mit folgenden Daten.
Fläche: 26,69 km²
Einwohner: 1.439 Einwohner (Stand: 31.12.2024)
Gemeindegliederung: 52 Gemeindeteile
Einwohnerdichte: 54 Einwohner je km²
Die Gemeinde liegt in der Region Südostoberbayern im tertiären Hügelland zwischen den Talniederungen von Rott und Isen rund fünf Kilometer südlich von Neumarkt-Sankt Veit und zwölf Kilometer nördlich der Kreisstadt Mühldorf. Durch das ländlich geprägte Gemeindegebiet verläuft in Nord-Süd-Richtung die Bundesstraße 299.
Quelle: https://de.wikipedia.org
Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus im Gemeindegebiet Fürstenzell zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, welche auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabitgesellschaft gerecht werden. Das entstehende Gigabitnetz soll zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können.
Im Gemeindegebiet Niedertaufkirchen sollen hierfür etwa 481 Anschlussadressen in Gebieten, welche derzeit über kein Next-Generation-Access Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder welche über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck) gigabitfähig versorgt werden.
Das zuständige Amt für Breitband, Digitales und Vermessung (ADBV) Mühldorf a.Inn führte den landkreisweiten kommunalen Branchendialog im Zeitraum vom 24.04.2024 bis 24.05.2024 durch.
Im Zeitraum vom 06.06.2024 bis 02.08.2024 wurde nach öffentlicher Ankündigung ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dabei hat sich ein Unternehmen beteiligt. Die Rückmeldungen zur Ist-Versorgung wurden für das weitere Verfahren berücksichtigt. Kein Unternehmen hat verbindliche und eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben in den nächsten sieben Jahren gemeldet.
Das Markterkundungsverfahren dient der Feststellung, ob der private Markt in der betreffenden Region darin versagt, die Bevölkerung mit einem gigabitfähigen Netz zu versorgen. Die Feststellung eines Marktversagens ist zwingend EU-beihilferechtlich vorgegebene Voraussetzung für eine Förderung (§ 4 Gigabit-Rahmenregelung). Im Markterkundungsverfahren wird ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines Gigabit-Netzes erfolgen wird. Im Rahmen der Abfrage wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das jeweilige Gebiet verfügt und welche Teile des Gebietes, für das eine Förderung angestrebt wird, voraussichtlich in den nächsten drei Jahren unter Marktbedingungen mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet werden. Die voraussichtlich mit mindestens einem Gigabit/s versorgten Teile werden im Anschluss an die Markterkundung aus dem abgefragten Gebiet herausgenommen.
Am 26.08.2024 wurde der Antrag beim Projektträger auf Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) als Anteilfinanzierung mit einer voraussichtlichen Förderquote von 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben eingereicht.
Mit Datum vom 05.12.2024 wurde der Antrag vom beliehenen Projektträger (§44 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung (BHO)) für die Durchführung des Bundesförderprogramms zur Unterstützung des Gigabitausbaus in Deutschland im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf der Grundlage der Gigabit-Richtlinie, der Gigabit-Rahmenregelung und der BHO, insbesondere der §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV), für den Zeitraum vom 15.12.2024 bis zum 30.03.2029 in Form der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit einer Förderquote von 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Bemessungsgrundlage) in vorläufiger Höhe von bis zu 2.597.400 EUR für die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 bewilligt.
Der Freistaat unterstützt seine Kommunen auch bei der Nutzung des Bundesprogramms. Durch Kofinanzierung werden die niedrigen Fördersätze des Bundes auf das bayerische Niveau (gemäß BayGibitR) gehoben.
Mit Erhalt der vorläufigen Förderzusage des Bundes wurde am 16.12.2024 beim Freistaat die Kofinanzierung des Infrastrukturprojektes beantragt.
Am 16.12.2024 wurde vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aufgrund der Ermächtigung durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat der vorläufige Zuwendungsbescheid als Projektförderung bewilligt.
Die Zuwendung entspricht einem Anteil von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird im Wege der Anteilsfinanzierung als Kofinanzierung des Freistaates Bayern zur Förderung des Bundes gewährt.
Die Gmeinde Niedertaufkirchen führt aktuell ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Telekommunikationsunternehmen für den Netzausbau und Netzbetrieb im Wirtschaftlichkeitslückenmodell über ein elektronisches Vergabeportal durch.
Vergabeportal: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV850XZ
TED: https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:169057-2025:HTML:DE:HTML
Zuletzt aktualisiert am 10.11.2025 09:44