Unterstützung durch den Bund
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) förderte den Aufbau des gigabitfähigen Telekommunikationsnetzes, sowie Beratungsleistungen und die fachliche Begleitung zur Umsetzung. Ebenso unterstütze der Freistaat Bayern im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie den Netzaufbau und Betrieb innerhalb des Zweckbindungszeitraumes.
Projektträger: https://gigabit-projekttraeger.de

Maihingen ist eine bayerische Gemeinde im Regierungsbezirk Schwaben im Landkreis Donau-Ries und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein.
Das Gemeindegebiet gliedert sich in fünf Gemeindeteile mit dem Hauptort Maihingen und sowie den Ortsteilen Utzwingen, Klostermühle, Langenmühle und Lochmühle.
Das Gemeindegebiet ist eher ländlich geprägt mit einer Bevölkerungsdichte von etwa 88 Einwohner/qkm.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus im Gemeindegebiet Maihingen zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, welche auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabitgesellschaft gerecht werden. Das entstehende Gigabitnetz soll zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können.
Im Gemeindegebiet sollen hierfür etwa 129 Anschlussadressen mit ca. 7 Unternehmen in Gebieten versorgt werden, in denen noch kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird.
Nicht förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen bereits zwei Netze vorhanden sind, die jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen oder voraussichtlich zur Verfügung stellen werden.
Im Zeitraum vom 26.01.2022 bis zum 24.03.2022 wurde nach öffentlicher Ankündigung ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dabei haben sich drei Unternehmen beteiligt. Die Rückmeldungen zur Ist-Versorgung wurden für das weitere Verfahren berücksichtigt. Ein Unternehmen hat verbindliche und eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben in den nächsten drei Jahren gemeldet.
Das Markterkundungsverfahren dient der Feststellung, ob der private Markt in der betreffenden Region darin versagt, die Bevölkerung mit einem gigabitfähigen Netz zu versorgen. Die Feststellung eines Marktversagens ist zwingend EU-beihilferechtlich vorgegebene Voraussetzung für eine Förderung (§ 4 Gigabit-Rahmenregelung). Im Markterkundungsverfahren wird ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines Gigabit-Netzes erfolgen wird. Im Rahmen der Abfrage wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das jeweilige Gebiet verfügt und welche Teile des Gebietes, für das eine Förderung angestrebt wird, voraussichtlich in den nächsten drei Jahren unter Marktbedingungen mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet werden. Die voraussichtlich mit mindestens einem Gigabit/s versorgten Teile werden im Anschluss an die Markterkundung aus dem abgefragten Gebiet herausgenommen.
Am 27.07.2022 hat die Gemeinde Maihingen fristgerecht zum Ende des ersten Förderaufrufs auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Zuwendungsantrag eingereicht über das Förderportal des Projektträgers A.
Die Gemeinde Maihingen hat am 09.12.2022 den Zuwendungsbescheid in vorl. Höhe über 356.397,00 EURO erhalten.
Im Auswahlverfahren im Zeitraum vom 26.04.2024 bis zum 28.02.2025 gingen vier wertbare Angebote für zwei Lose ein. Diese wurden geprüft und gewertet.
Die jeweils wirtschaftlichsten Angebote des Anbieters DSLmobil GmbH für Los 1 sowie des Anbieters Glasfaser Plus GmbH für Los 2 haben nach Beschluss des Gemeinderates vom 07.05.2025 den Zuschlag erhalten.
Die Gemeinde Maihingen hat am 17.09.2025 einen Zuwendungsbescheid in endgültiger Höhe über 362.541,60 EURO beantragt.
Der Antrag wird aktuell geprüft.
Zuletzt aktualisiert am 15.10.2025 15:35