Geiselhoering



Projektbeschreibung Gigabitprojekte

Unterstützung durch den Bund

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) förderte den Aufbau des gigabitfähigen Telekommunikationsnetzes, sowie Beratungsleistungen und die fachliche Begleitung zur Umsetzung. Ebenso unterstütze der Freistaat Bayern im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie den Netzaufbau und Betrieb innerhalb des Zweckbindungszeitraumes.

Projektträger: https://gigabit-projekttraeger.de



Einleitung, Gebietsbeschreibung

Die Stadt Geiselhöring ist eine bayerische Stadt im Regierungsbezirk Niederbayern, Landkreis Straubing-Bogen.

Das Stadtgebiet gliedert sich in 49 Gemeindeteile mit dem Hauptort Geiselhöring, sowie den Ortsteilen Antenring, Dettenkofen, Dungerfalter, Englhof, Frauenhofen, Frey, Gaishauben, Gallhofen, Geiselhöring, Gingkofen, Greißing, Grollhof, Groß, Großaich, Gunting, Haagmühl, Hadersbach, Haindling, Haindlingberg, Hainsbach, Hart, Helmprechting, Hirschling, Illbach, Kaltenbrunn, Kleinaich, Kleinpönning, Kleinwissing, Kolbach, Königswinkl, Kraburg, Langhof, Lohmühle, Malchesing, Obergallhofen, Oberharthausen, Oberholzen, Oberndorf, Pönning, Pullach, Reisberg, Sallach, Schelmenloh, Schieglmühle, Tuffing, Wallkofen, Weidmühle, Weingarten, Wissing


Die Stadt liegt in der Region Donau-Wald im Tal der Kleinen Laber. Bei Geiselhöring geht das Labertal fließend in den Gäuboden, die Kornkammer Bayerns, über.

Die Stadt Geiselhöring hat eine Bevölkerungsdichte von etwa 71 Einwohner/qkm.


Ziele

Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus im Stadtgebiet Geiselhöring zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, welche auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabitgesellschaft gerecht werden. Das entstehende Gigabitnetz soll zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können.


Im Stadtgebiet Geiselhöring sollen hierfür etwa 1.221 Anschlussadressen (ca. 1.119 Haushalte; ca. 282 Unternehmen) in Gebieten, welche derzeit über kein Next-Generation-Access Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder welche über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck).


Branchendialog

Im Zeitraum vom 29.04.2024 bis 29.05.2024 wurde nach öffentlicher Ankündigung ein Branchendialog durchgeführt. Dabei haben sich 2 Unternehmen/Investoren beteiligt. Keines der Unternehmen hat verbindliche und eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben in den nächsten Jahren in Aussicht gestellt.


Markterkundung

Im Zeitraum vom 28.04.2023 bis 07.07.2023 wurde nach öffentlicher Ankündigung ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dabei haben sich 3 Unternehmen/Investoren beteiligt. Die Rückmeldungen zur Ist-Versorgung wurden für das weitere Verfahren berücksichtigt. Ein Unternehmen hat ein verbindliches und eigenwirtschaftliches Ausbauvorhaben in den nächsten drei Jahren gemeldet. {2}


Das Markterkundungsverfahren dient der Feststellung, ob der private Markt in der betreffenden Region darin versagt, die Bevölkerung mit einem gigabitfähigen Netz zu versorgen. Die Feststellung eines Marktversagens ist zwingend EU-beihilferechtlich vorgegebene Voraussetzung für eine Förderung (§ 4 Gigabit-Rahmenregelung). Im Markterkundungsverfahren wird ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines Gigabit-Netzes erfolgen wird. Im Rahmen der Abfrage wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das jeweilige Gebiet verfügt und welche Teile des Gebietes, für das eine Förderung angestrebt wird, voraussichtlich in den nächsten drei Jahren unter Marktbedingungen mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet werden. Die voraussichtlich mit mindestens einem Gigabit/s versorgten Teile werden im Anschluss an die Markterkundung aus dem abgefragten Gebiet herausgenommen.


Zuwendungsbescheid in vorl. Höhe

Am 27.09.2023 hat die Stadt Geiselhöring fristgerecht zum Ende des zweiten Förderaufrufs auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (GbRLDE 2.0) einen Zuwendungsantrag eingereicht über das Förderportal des Projektträgers A. Die Stadt Geiselhöring hat am 22.11.2023 den Zuwendungsbescheid in vorl. Höhe über 7.326.000 € erhalten.


Auswahlverfahren

Die Stadt Geiselhöring führt aktuell ein Auswahlverfahren durch zur Bestimmung eines Telekommunikationsunternehmen für den Netzausbau und Netzbetrieb im Wirtschaftlichkeitslückenmodell über ein elektronisches Vergabeportal.


Vergabeportal: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YV8HA95



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Zuletzt aktualisiert am 08.10.2024 10:51