Markt Fürstenzell



Projektbeschreibung Gigabitprojekte

Unterstützung durch den Bund

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) förderte den Aufbau des gigabitfähigen Telekommunikationsnetzes, sowie Beratungsleistungen und die fachliche Begleitung zur Umsetzung. Ebenso unterstütze der Freistaat Bayern im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie den Netzaufbau und Betrieb innerhalb des Zweckbindungszeitraumes.

Projektträger: https://gigabit-projekttraeger.de

Übersicht über laufende und abgeschlossene Verfahren Gigabit: https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do



Einleitung, Gebietsbeschreibung

Fürstenzell ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau mit folgenden Daten.

Fläche: 79,36 km²

Einwohner: 8.565 Einwohner (Stand: 31.12.2024)

Marktgliederung: 124 Gemeindeteile

Einwohnerdichte: 108 Einwohner je km²

Die Gemeinde liegt im typisch niederbayerischen Hügelland inmitten des Klosterwinkels und des Neuburger Waldes südlich der Donau und westlich des Inn nahe der Bundesautobahn A3.


Ziele

Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus im Gemeindegebiet Fürstenzell zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, welche auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabitgesellschaft gerecht werden. Das entstehende Gigabitnetz soll zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können.

Im Gemeindegebiet Fürstenzell sollen hierfür etwa 1.151 Anschlussadressen in Gebieten, welche derzeit über kein Next-Generation-Access Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder welche über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck) gigabitfähig versorgt werden.


Markterkundung

Im Zeitraum vom 09.11.2021 bis 10.01.2022 wurde nach öffentlicher Ankündigung ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dabei haben sich 2 Unternehmen beteiligt. Die Rückmeldungen zur Ist-Versorgung wurden für das weitere Verfahren berücksichtigt. Kein Unternehmen hat verbindliche und eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben in den nächsten drei Jahren gemeldet.


Das Markterkundungsverfahren dient der Feststellung, ob der private Markt in der betreffenden Region darin versagt, die Bevölkerung mit einem gigabitfähigen Netz zu versorgen. Die Feststellung eines Marktversagens ist zwingend EU-beihilferechtlich vorgegebene Voraussetzung für eine Förderung (§ 4 Gigabit-Rahmenregelung). Im Markterkundungsverfahren wird ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines Gigabit-Netzes erfolgen wird. Im Rahmen der Abfrage wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das jeweilige Gebiet verfügt und welche Teile des Gebietes, für das eine Förderung angestrebt wird, voraussichtlich in den nächsten drei Jahren unter Marktbedingungen mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet werden. Die voraussichtlich mit mindestens einem Gigabit/s versorgten Teile werden im Anschluss an die Markterkundung aus dem abgefragten Gebiet herausgenommen.


Zuwendungsbescheid in vorl. Höhe

Am 29.09.2022 hat der Markt Fürstenzell fristgerecht zum Ende des ersten Förderaufrufs auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (zuletzt geändert am 27.12.2022) einen Zuwendungsantrag eingereicht über das Förderportal des Projektträgers A.

Mit Datum vom 25.01.2023 wurde der Antrag vom beliehenen Projektträger (§44 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung (BHO)) für die Durchführung des Bundesförderprogramms zur Unterstützung des Gigabitausbaus in Deutschland im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf der Grundlage der Gigabit-Richtlinie, der Gigabit-Rahmenregelung und der BHO, insbesondere der §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV), in Form der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit einer voraussichtlichen Förderquote von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Bemessungsgrundlage) in vorläufiger Höhe für die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie bewilligt.

Der Freistaat unterstützt seine Kommunen auch bei der Nutzung des Bundesprogramms. Durch Kofinanzierung werden die niedrigen Fördersätze des Bundes auf das bayerische Niveau (gemäß BayGibitR) gehoben.

Mit Erhalt der vorläufigen Förderzusage des Bundes wurde am 09.02.2023 beim Freistaat die Kofinanzierung des Infrastrukturprojektes beantragt.

Am 26.05.2023 wurde vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aufgrund der Ermächtigung durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat der vorläufige Zuwendungsbescheid als Projektförderung bewilligt.

Die Zuwendung entspricht einem Anteil von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird im Wege der Anteilsfinanzierung als Kofinanzierung des Freistaates Bayern zur Förderung des Bundes gewährt.



Auswahlverfahren

Der Markt Fürstenzell führte ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durch.

Das Auswahlverfahren wurde auf der eVergabe-Plattform „Deutsches Vergabeportal“ durchgeführt.

Im Auswahlverfahren im Zeitraum von 11.04.2024 bis 30.07.2024 ging ein wertbares Angebot ein. Dies wurde geprüft und gewertet. Das Angebot des Anbieters Telekom Deutschland GmbH hat den Zuschlag nach Beschluss im Marktrat am 09.11.2023 erhalten.


Förderantrag in endgültiger Höhe

Nach Versand der Mitteilungen § 134 GWB und Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und Nachweise wurde am 16.04.2024 im Online-Portal des Projektträgers der Antrag beim Projektträger auf Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) als Anteilfinanzierung mit einer voraussichtlichen Förderquote von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben in abschließender Höhe eingereicht.




Zuwendungsbescheid in endgültiger Höhe

Mit Datum vom 14.02.2025 wurde der Antrag vom beliehenen Projektträger (§44 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung (BHO)) für die Durchführung des Bundesförderprogramms zur Unterstützung des Gigabitausbaus in Deutschland im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf der Grundlage der Gigabit-Richtlinie, der Gigabit-Rahmenregelung und der BHO, insbesondere der §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV), in Form der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit einer Förderquote von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Bemessungsgrundlage) in Höhe von bis zu 4.088.355 EUR inklusive Absicherungsbetrag für die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie bewilligt.

Der Freistaat unterstützt seine Kommunen auch bei der Nutzung des Bundesprogramms. Durch Kofinanzierung werden die niedrigen Fördersätze des Bundes auf das bayerische Niveau (gemäß BayGibitR) gehoben.

Mit Erhalt der endgültigen Förderzusage des Bundes wurde am 24.02.2025 beim Freistaat die Kofinanzierung des Infrastrukturprojektes in abschließender Höhe beantragt.

Am 14.03.2025 wurde vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aufgrund der Ermächtigung durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat der Zuwendungsbescheid in abschließender Höhe als Projektförderung in Höhe von bis zu 3.206.683 EUR bewilligt.

Die Zuwendung entspricht einem Anteil von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 3.053.984 EUR sowie einem Absicherungsbetrag in Höhe von 152.699 EUR und wird im Wege der Anteilsfinanzierung als Kofinanzierung des Freistaates Bayern zur Förderung des Bundes gewährt.



Kooperationsvertrag

Nach Vorliegen beider Zuwendungsbescheide in abschließender Höhe wurde am 06.05.2025 der Kooperationsvertrag mit Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.

vlnr vorne: Christina Fruhmann (Breitbandpatin Fürstenzell), Manfred Hammer (1. Bürgermeister Fürstenzell), Christian Lorenz (Kommunalberater Deutsche Telekom)

vlnr hinten: Josef Markl (IK-T), Roman Hofbauer (Bauamt Fürstenzell), Stephan Zitzelsberger Bauamt Fürstenzell), Roland Scherz (Lkr. Passau)

Zuletzt aktualisiert am 10.10.2025 09:50