Unterstützung durch den Bund
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) förderte den Aufbau des gigabitfähigen Telekommunikationsnetzes, sowie Beratungsleistungen und die fachliche Begleitung zur Umsetzung. Ebenso unterstütze der Freistaat Bayern im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie den Netzaufbau und Betrieb innerhalb des Zweckbindungszeitraumes.
Projektträger: https://gigabit-projekttraeger.de
Übersicht über laufende und abgeschlossene Verfahren Gigabit: https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do

Erharting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf a.Inn und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach mit folgenden Daten.
Fläche: 13,68 km²
Einwohner: 1.005 Einwohner (Stand: 31.12.2024)
Gemeindegliederung: 13 Gemeindeteile
Einwohnerdichte: 73 Einwohner je km²
Erharting liegt beidseits der Isen in der Region Südostoberbayern im Alpenvorland am Rand der weitläufigen Talniederung des Inn rund zwölf Kilometer südlich von Neumarkt-Sankt Veit, sieben Kilometer nordöstlich von Mühldorf, elf Kilometer nordwestlich von Neuötting sowie 13 km von Altötting und 86 km von der Landeshauptstadt München entfernt. Im Ortsteil Rohrbach besteht eine Station an der regelmäßig von der Südostbayernbahn befahrenen Bahnstrecke Mühldorf–Neumarkt-Sankt Veit. Darüber hinaus verläuft direkt südlich von Erharting die A 94.
Quelle: https://de.wikipedia.org
Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus im Gemeindegebiet Fürstenzell zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, welche auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabitgesellschaft gerecht werden. Das entstehende Gigabitnetz soll zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können.
Im Gemeindegebiet Erharting sollen hierfür etwa 285 Anschlussadressen in Gebieten, welche derzeit über kein Next-Generation-Access Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder welche über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck) gigabitfähig versorgt werden.
Die Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach führte vom 12.04.2023 bis 26.05.2023 für die Mitgliedsgemeinden Erharting, Niederbergkirchen und Niedertaufkirchen den kommunalen Branchendialog durch. Den Auftakt bildete dabei eine webbasierte Online-Konferenz. Planungen zu eigenwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen wurden nicht genannt.
Im Zeitraum vom 22.05.2023 bis 21.07.2023 wurde nach öffentlicher Ankündigung ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dabei hat sich ein Unternehmen beteiligt. Die Rückmeldungen zur Ist-Versorgung wurden für das weitere Verfahren berücksichtigt. Kein Unternehmen hat verbindliche und eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben in den nächsten drei Jahren gemeldet.
Das Markterkundungsverfahren dient der Feststellung, ob der private Markt in der betreffenden Region darin versagt, die Bevölkerung mit einem gigabitfähigen Netz zu versorgen. Die Feststellung eines Marktversagens ist zwingend EU-beihilferechtlich vorgegebene Voraussetzung für eine Förderung (§ 4 Gigabit-Rahmenregelung). Im Markterkundungsverfahren wird ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines Gigabit-Netzes erfolgen wird. Im Rahmen der Abfrage wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das jeweilige Gebiet verfügt und welche Teile des Gebietes, für das eine Förderung angestrebt wird, voraussichtlich in den nächsten drei Jahren unter Marktbedingungen mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet werden. Die voraussichtlich mit mindestens einem Gigabit/s versorgten Teile werden im Anschluss an die Markterkundung aus dem abgefragten Gebiet herausgenommen.
Am 29.09.2023 wurde der Antrag beim Projektträger auf Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) als Anteilfinanzierung mit einer voraussichtlichen Förderquote von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben eingereicht.
Mit Datum vom 22.11.2023 wurde der Antrag vom beliehenen Projektträger (§44 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung (BHO)) für die Durchführung des Bundesförderprogramms zur Unterstützung des Gigabitausbaus in Deutschland im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf der Grundlage der Gigabit-Richtlinie, der Gigabit-Rahmenregelung und der BHO, insbesondere der §§ 23 und 44 BHO samt den zu ihnen erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV), für den Zeitraum vom 15.12.2023 bis zum 28.07.2028 in Form der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit einer Förderquote von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Bemessungsgrundlage) in vorläufiger Höhe von bis zu 1.359.000 EUR für die Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 bewilligt.
Der Freistaat unterstützt seine Kommunen auch bei der Nutzung des Bundesprogramms. Durch Kofinanzierung werden die niedrigen Fördersätze des Bundes auf das bayerische Niveau (gemäß BayGibitR) gehoben.
Mit Erhalt der vorläufigen Förderzusage des Bundes wurde am 29.11.2023 beim Freistaat die Kofinanzierung des Infrastrukturprojektes beantragt.
Am 30.11.2023 wurde vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aufgrund der Ermächtigung durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat der vorläufige Zuwendungsbescheid als Projektförderung bewilligt.
Die Zuwendung entspricht einem Anteil von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird im Wege der Anteilsfinanzierung als Kofinanzierung des Freistaates Bayern zur Förderung des Bundes gewährt.
Die Gmeinde Erharting führte ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durch.
Das Auswahlverfahren wurde auf der eVergabe-Plattform „Deutsches Vergabeportal“ durchgeführt.
Im Auswahlverfahren im Zeitraum von 23.06.2024 bis 25.10.2024 gingen zwei wertbare Angebot ein. Diese wurden geprüft und gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot (Telekom Deutschland GmbH) hat den Zuschlag nach Beschluss im Gemeinderat am 15.01.2025 erhalten.
Nach Vergabebekanntmachung und Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und Nachweise wurde am 22.04.2024 im Online-Portal des Projektträgers der Antrag auf Zuwendung in abschließender Höhe eingereicht.
Mit Datum 04.07.2025 wurde der Bescheid über die abschließende Zuwendung erlassen. Die Zuwendung als Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 1.005.244 EUR wurde für den Zeitraum vom 15.12.2023 bis zum 31.01.2029 bewilligt.
Der Freistaat unterstützt seine Kommunen auch bei der Nutzung des Bundesprogramms. Durch Kofinanzierung werden die niedrigen Fördersätze des Bundes auf das bayerische Niveau (gemäß BayGibitR) gehoben.
Mit Erhalt der endgültigen Förderzusage des Bundes wurde am 30.07.2025 beim Freistaat die Kofinanzierung des Infrastrukturprojektes in abschließender Höhe beantragt.
Am 29.08.2025 wurde vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aufgrund der Ermächtigung durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat der Zuwendungsbescheid in abschließender Höhe als Projektförderung in Höhe von bis zu 866.311 EUR bewilligt.
Die Zuwendung entspricht einem Anteil von 41% der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 826.102 EUR sowie einem Absicherungsbetrag in Höhe von 40.209 EUR und wird im Wege der Anteilsfinanzierung als Kofinanzierung des Freistaates Bayern zur Förderung des Bundes gewährt.
Nach Vorliegen beider Zuwendungsbescheide in abschließender Höhe wurde am 21.10.2025 der Kooperationsvertrag mit Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.
Bildunterschrift: hinten von links: Hr. Harald Jungmeier (Telekom Deutschland GmbH), Hr. Josef Markl (IK-T GmbH), Hr. Georg Wagenbauer (VGem Rohrbach)
vorne von links: Hr. Matthias Huber (1. Bürgermeister Gemeinde Erharting), Hr. Werner Biedermann (1. Bürgermeister Gemeinde Niederbergkirchen)
Zuletzt aktualisiert am 10.11.2025 09:43