Unterstützung durch den Bund
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) förderte den Aufbau des gigabitfähigen Telekommunikationsnetzes, sowie Beratungsleistungen und die fachliche Begleitung zur Umsetzung. Ebenso unterstütze der Freistaat Bayern im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie den Netzaufbau und Betrieb innerhalb des Zweckbindungszeitraumes.
Projektträger: https://gigabit-projekttraeger.de
Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus im Gemeindegebiet Chamerau zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, welche auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabitgesellschaft gerecht werden. Das entstehende Gigabitnetz soll zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können.
Im Gemeindegebiet Chamerau sollen hierfür etwa 930 Anschlussadressen in Gebieten, welche derzeit über kein Next-Generation-Access Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder welche über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck).
Im Zeitraum vom 29.01.2025 bis 03.03.2025 wurde nach öffentlicher Ankündigung ein Branchendialog durchgeführt. Dabei haben sich Unternehmen/Investoren beteiligt. Keines der Unternehmen hat verbindliche und eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben in den nächsten Jahren in Aussicht gestellt.
Im Zeitraum vom 03.07.2023 bis 28.08.2023 wurde nach öffentlicher Ankündigung ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dabei haben sich 2 Unternehmen/Investoren beteiligt. Die Rückmeldungen zur Ist-Versorgung wurden für das weitere Verfahren berücksichtigt. Kein Unternehmen hat verbindliche und eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben in den nächsten drei Jahren gemeldet. {2}
Das Markterkundungsverfahren dient der Feststellung, ob der private Markt in der betreffenden Region darin versagt, die Bevölkerung mit einem gigabitfähigen Netz zu versorgen. Die Feststellung eines Marktversagens ist zwingend EU-beihilferechtlich vorgegebene Voraussetzung für eine Förderung (§ 4 Gigabit-Rahmenregelung). Im Markterkundungsverfahren wird ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines Gigabit-Netzes erfolgen wird. Im Rahmen der Abfrage wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das jeweilige Gebiet verfügt und welche Teile des Gebietes, für das eine Förderung angestrebt wird, voraussichtlich in den nächsten drei Jahren unter Marktbedingungen mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet werden. Die voraussichtlich mit mindestens einem Gigabit/s versorgten Teile werden im Anschluss an die Markterkundung aus dem abgefragten Gebiet herausgenommen.
Am 09.10.2023 hat die Gemeinde Chamerau fristgerecht zum Ende des ersten Förderaufrufs auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (zuletzt geändert am 27.12.2022) einen Zuwendungsantrag eingereicht über das Förderportal des Projektträgers A. Die Gemeinde Chamerau hat am 18.10.2023 den Zuwendungsbescheid in vorl. Höhe über 4.216.500,00 erhalten.
Im 2-Stufigen Auswahlverfahren mit zusätzlicher Verhandlungsrunde im Zeitraum von 06.06.2024 bis 05.11.2024 gingen 2 wertbare Angebote ein. Diese wurden geprüft und gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot des Anbieters Telekom Deutschland GmbH hat den Zuschlag erhalten nach Beschluss im Gemeinderat vom 11.12.2024.
Am 17.01.2025 hat die Gemeinde Chamerau nach Abschluss des Vergabeverfahrens einen konkretisierten Förderantrag (Änderungsantrag) eingereicht über das Förderportal des Projektträgers A.
Die Gemeinde Chamerau hat am 22.05.2025 einen Zuwendungsbescheid des Bundes in endg. Höhe über 1.811.565,00 € und am 11.07.2025 einen Bescheid über die Bayerische Ko-Finanzierung von 1.449.252,00 € erhalten.
Zuletzt aktualisiert am 05.08.2025 16:27