Unterstützung durch den Bund
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) förderte den Aufbau des gigabitfähigen Telekommunikationsnetzes, sowie Beratungsleistungen und die fachliche Begleitung zur Umsetzung. Ebenso unterstütze der Freistaat Bayern im Rahmen der Kofinanzierungsrichtlinie den Netzaufbau und Betrieb innerhalb des Zweckbindungszeitraumes.
Projektträger: https://gigabit-projekttraeger.de

Bockhorn ist eine bayerische Gemeinde im Regierungsbezirk Oberbayern und Landkreis Erding und zwischen den größeren Städten Erding und Dorfen. Das Gemeindegebiet gliedert sich in 49 Gemeindeteile mit dem Hauptort Bockhorn. Das Gemeindegebiet ist eher ländlich, geprägt mit einer Bevölkerungsdichte von etwa 85 Einwohner/qkm {1}.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Ausbaus im Gemeindegebiet Bockhorn zur Erreichung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, welche auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabitgesellschaft gerecht werden. Das entstehende Gigabitnetz soll zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können.
Im Gemeindegebiet Bockhorn sollen hierfür etwa 364 Anschlussadressen (ca. 342 Haushalte; ca. 22 Unternehmen) in Gebieten, welche derzeit über kein Next-Generation-Access Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder welche über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck).
Im Zeitraum vom 22.02.2023 bis 27.03.2023 wurde nach öffentlicher Ankündigung ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dabei haben sich zwei Unternehmen/Investoren beteiligt. Die Rückmeldungen zur Ist-Versorgung wurden für das weitere Verfahren berücksichtigt. Kein Unternehmen hat verbindliche und eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben in den nächsten drei Jahren gemeldet. {2}
Das Markterkundungsverfahren dient der Feststellung, ob der private Markt in der betreffenden Region darin versagt, die Bevölkerung mit einem gigabitfähigen Netz zu versorgen. Die Feststellung eines Marktversagens ist zwingend EU-beihilferechtlich vorgegebene Voraussetzung für eine Förderung (§ 4 Gigabit-Rahmenregelung). Im Markterkundungsverfahren wird ermittelt, ob innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau eines Gigabit-Netzes erfolgen wird. Im Rahmen der Abfrage wird ermittelt, über welche Ist-Versorgung das jeweilige Gebiet verfügt und welche Teile des Gebietes, für das eine Förderung angestrebt wird, voraussichtlich in den nächsten drei Jahren unter Marktbedingungen mit gigabitfähigem Internet ausgebaut oder binnen zwölf Monaten aufgerüstet werden. Die voraussichtlich mit mindestens einem Gigabit/s versorgten Teile werden im Anschluss an die Markterkundung aus dem abgefragten Gebiet herausgenommen.
Am 01.07.2022 hat die Gemeinde Bockhorn fristgerecht zum Ende des ersten Förderaufrufs auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (zuletzt geändert am 27.12.2022) einen Zuwendungsantrag eingereicht über das Förderportal des Projektträgers A. Die Gemeinde Bockhorn hat am 18.11.2022 den Zuwendungsbescheid in vorl. Höhe über 1.031.569,00 Euro erhalten.
Im Auswahlverfahren im Zeitraum vom 22.02.2023 bis 27.03.2023 gingen drei wertbare Angebote ein. Diese wurden geprüft und gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot des Anbieters Telekom Deutschland GmbH hat den Zuschlag erhalten nach Beschluss im Gemeinderat vom 02.11.2023.
Am 04.01.2024 hat die Gemeinde Bockhorn nach Abschluss des Vergabeverfahrens einen konkretisierten Förderantrag (Änderungsantrag) eingereicht über das Förderportal des Projektträgers A.
Die Gemeinde Bockhorn hat am 28.11.2024 einen Zuwendungsbescheid in endg. Höhe über 3.759.610,00 Euro erhalten.
Die Gemeinde Bockhorn hat am 05.05.2025 einen Kooperationsvertrag über den Gigabitausbau mit dem ausgewählten Anbieter Deutsche Telekom GmbH unterzeichnet
Zuletzt aktualisiert am 23.07.2026 15:21